Verglaste Feuerschutztüren

Optimaler Brandschutz mit möglichst geringen Einschränkungen der gestalterischen Flexibilität zeichnet unsere Türen aus.
Mit unseren Türsystemen sind wir in der Lage, Flügelhöhen bis 3,00 m zu realisieren.

Herstellbar sind auch T30-(RS)-Türen mit Einbruchhemmung bis WK3 und in Ganzglasoptik.

Man unterscheidet zwischen feuerhemmenden (T30) und feuerbeständigen (T90) Türen. Herstellbar auch mit gleichzeitiger Rauchschutzfunktion (RS).

Anwendung als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse T30 und T90 nach DIN 4012-5 und DIN 18095 bei zusätzlicher Rauchschutzfunktion.

Nach neuer EU-Normung lauten die Bezeichnungen EI2 30-C5 bzw. EI2 90-C5, bei zusätzlichem Rauchschutz wird hinter v.g. Bezeichnung noch S200 angefügt.

Zu ihren wichtigsten Einsatzgebieten gehören Treppenhäuser, Flure, Brandwände sowie die Sicherung beispielsweise von Versammlungsstätten, Archivräumen, EDV-Zentralen usw. Der Einbau kann in Beton-, Mauerwerks- und Leichtbauwände entsprechender Klassifikation und entsprechend dem Zulassungsbescheid erfolgen.

Auch dürfen die Türen in systemgebundene F30- bzw. F90-Verglasungen integriert werden.

Hierbei muss jedoch immer die Brandschutzanforderung der Türe und Verglasung identisch sein. Eine T30-Türe darf also nicht direkt an eine F90-Verglasung anschließen.

Die Herstellung und Montage von Feuerschutztüren muss in allen Einzelheiten dem jeweiligen Zulassungsbescheid entsprechen.

Bei Abweichungen hiervon ist eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauabsicht erforderlich. Dieser Vorgang ist jedoch immer mit Kosten für Gutachten und behördlichem Aufwand sowie oft monatelanger Bearbeitungsdauer verbunden.

In Feuerschutztüren dürfen ausschließlich F30- bzw. F90-Gläser gemäß dem jeweiligen Zulassungsbescheid eingesetzt werden.

Teilweise sind auch Paneele entsprechender Brandschutzqualität als Füllung zugelassen. Gläser mit G-Klassifizierung dürfen nicht eingesetzt werden.

Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend und mit Fallenschlössern ausgestattet sein.

Eine Offenhaltung ist nur mit dafür zugelassenen Feststellanlagen möglich.