Brandschutzverglasungen

Durch Brandschutzverglasungen lassen sich Sicht- und Lichtöffnungen in raumabschließenden Wänden realisieren.

Man unterscheidet zwischen feuerhemmenden (F30/F60/G30/G60) und feuerbeständigen (F90/F120/G90/G120) Verglasungen. Anwendung als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse F30/60/90 bzw. G30/60/90 nach DIN 4102-13.

Nach neuer EU-Normung lauten die Bezeichnungen EI30/60/90 (F30/60/90) bzw. E30/60/90 (G30/60/90).

Die F-Verglasungen sind dazu bestimmt, entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer die Ausbreitung von Feuer und Rauch, als auch den Durchtritt von Wärmestrahlung zu verhindern. Bei G-Verglasungen verhält es sich ähnlich, jedoch wird der Durchtritt der Wärmestrahlung nicht oder nur leicht verhindert. Über die Zulässigkeit der Verwendung von G-Verglasungen entscheidet die örtliche zuständige Behörde in jedem Einzelfall. Sie darf nur dort eingesetzt werden, wo der Temperaturdurchgang keinen Einfluss auf die dahinterliegende Örtlichkeit hat (z.B. Fluchtwege/vorhandene leicht entzündliche Gegenstände). Zu einer Brandschutzverglasung gehören immer Rahmen, Glas, Dichtungen und die Anschlussfugenausbildung gemäß dem jeweiligen Zulassungs-
bescheid. Auch die Wandarten, in die solche Verglasungen eingebaut werden sollen, müssen dem jeweiligen Zulassungsbescheid entsprechen.

In F-Verglasungen können systemgebundene T30- bzw. T90-Türen integriert werden. Aber auch hier gilt, dass Türe und Verglasung die gleiche Brandschutzklassifizierung aufweisen. Dies ist bei G-Verglasungen nicht möglich, da es in Deutschland keine G-Türen gibt.

Die Verglasungen können in der Regel bis 4,50 m hoch ausgeführt werden, bei F30 mit Scheibenhöhen bis
3,00 m. Auch „Ganzglassysteme“ mit sprossenlosen Silikonfugen sind möglich.

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